Städtetag übernimmt teilweise Positionen der Caravaningverbände
Der Deutsche Städtetag sieht in einer Empfehlung zur Regelung der Fahrverbote in Umweltzonen für die Städte und Kommunen in Deutschland eine Ausnahme für Anlieger mit nicht nachrüstbaren Fahrzeugen vor. Damit erhielten auch Halter von älteren, nicht nachrüstbaren Reisemobilen ohne Plakette, die in Umweltzonen wohnen, freie Fahrt vom und zum Wohnort. Der Städtetag übernimmt somit zum Teil die Positionen der Caravaningverbände, die in einem gemeinsamen Papier im August 2007 Ausnahmen für Reisemobile angemahnt hatten. Eine generelle Ausnahme für Reisemobile von den Fahrverboten in Umweltzonen sieht die Empfehlung des Städtetages jedoch nicht vor.
"Diese Empfehlung ist ein wichtiger Schritt für die Halter alter Reisemobile, die in Umweltzonen wohnen," erläutert Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. "Die Verantwortung für die Umsetzung der Fahrverbote liegt zwar nach wie vor bei den Kommunen, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Empfehlung des Städtetages für viele Kommunen ein wichtiger Leitfaden für die Umsetzung sein wird." Damit wird die Sorge vieler Besitzer älterer Reisemobile um die Nutzbarkeit und damit auch den Restwert Ihrer Fahrzeuge zerstreut.
Eine generelle Befreiung für Reisemobile ohne Plakette in Umweltzonen hat der Städtetag nicht befürwortet. "Damit bleibt nach wie vor die Frage ungeklärt, wie es sich zum Beispiel mit der Anfahrt von Werkstätten oder Reisemobilstellplätzen in Umweltzonen für Ortsfremde verhält," so Sternberg weiter. "Hier bleibt nur der Umsicht der Kommunen zu vertrauen, die letztlich von den Besuchen der Reisemobilisten profitieren. Dabei gilt es den Verkehr im Einzelfall so zu leiten, dass solche Erfordernisse nach wie vor erfüllt werden können."
Quelle: CIVD
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