Nach den Richtlinien des TÜV wird gefordert, dass wenn das Bodenniveau des Caravans oder Reisemobils mehr als 40 cm über Grund liegt, eine Trittstufe vorhanden sein muß.
Es gibt verschiedene Arten von Trittstufen: fest mit dem Caravan verbundene, ausklappbare oder lose mitgeführte Trittstufen.
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